Umstellung Pflegegrade
Die bisherigen 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt
Im Jahr 2017 wurde die Reform der Pflegestufen vorgenommen. Bisherige Pflegebedürftige mussten keinen neuen Antrag stellen, denn die Umstellung in das neue System erfolgte automatisch. Zudem könnten Menschen, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten, ab 2017 in den Pflegegrad 1 fallen.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick geben, gern beraten wir Sie jedoch auch persönlich und ausführlich zur Umstellung. Sie erreichen uns unter:
03741 / 391545
Folgende Vorteile ergeben sich daraus:
- stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
- im Durchschnitt höhere Leistungen
- neue Begutachtungskriterien
- Angleich der Leistungen an die Preisentwicklung
- insgesamt mehr verfügbare Gelder für die Pflege
Wie erfolgt die neue Beurteilung?
Die neue Einteilung erfolgt nach dem Grad der Selbstständigkeit einer Person in den folgenden Bereichen:
- Modul 1 - Mobilität (10%): Körperliche Beweglichkeit, z. B. allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen, Treppen steigen
- Modul 2 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%): Verstehen und Reden, z. B. zeitliche oder räumliche Orientierung, Erkennen von Risiken, Gespräche führen
- Modul 3 - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%): Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen
- Modul 4 - Selbstversorgung (40%): z.B. selbstständiges Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang
- Modul 5 - Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
oder Belastungen (20%): Fähigkeit der Medikamenteneinnahme, Blutzuckermessung, Umgang mit Hilfsmitteln, Arztbesuche - Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): z.B. selbstständge Gestaltung des Tagesablaufs, direkter Kontakt mit anderen Menschen
In den einzelnen Modulen bzw. Lebensbereichen werden für jedes erhobene Kriterium je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen Punkte vergeben, zusammengezählt und gewichtet. Denn die Module fließen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtwertung ein. Auf der Basis der erreichten Gesamtpunkte wird die pflegebedürftige Person in einen der nachfolgenden Pflegegrade eingeordnet:
Pflegegrad | Punkte | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 Punkte |
Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 Punkte |
Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 Punkte |
Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 Punkte |
Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 Punkte |
Welche Leistungen stehen mir ab 2017 zu?
Laut Bundesministerium für Gesundheit werden alle Pflegebedürftigen ab 2017 mehr Leistungen seitens der Pflegeversicherung erhalten, als sie bisher bekommen haben. Die Beträge für die fünf neuen Pflegegrade werden demnach wie folgt aussehen:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
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Geldleistung ambulant | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
Sachleistung ambulat oder teilstationär | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Leistungsbetrag vollstationär | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |