Umstellung Pflegegrade

Umstellung Pflegegrade

Die bisherigen 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt

Pflegegrade

Im Jahr 2017 wurde die Reform der Pflegestufen vorgenommen. Bisherige Pflegebedürftige mussten keinen neuen Antrag stellen, denn die Umstellung in das neue System erfolgte automatisch. Zudem könnten Menschen, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten, ab 2017 in den Pflegegrad 1 fallen.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick geben, gern beraten wir Sie jedoch auch persönlich und ausführlich zur Umstellung. Sie erreichen uns unter:

03741 / 391545

Folgende Vorteile ergeben sich daraus:

  • stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
  • im Durchschnitt höhere Leistungen
  • neue Begutachtungskriterien
  • Angleich der Leistungen an die Preisentwicklung
  • insgesamt mehr verfügbare Gelder für die Pflege

Wie erfolgt die neue Beurteilung?

Die neue Einteilung erfolgt nach dem Grad der Selbstständigkeit einer Person in den folgenden Bereichen:

  • Modul 1 - Mobilität (10%): Körperliche Beweglichkeit, z. B. allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen, Treppen steigen
  • Modul 2 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%): Verstehen und Reden, z. B. zeitliche oder räumliche Orientierung, Erkennen von Risiken, Gespräche führen
  • Modul 3 - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%): Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen
  • Modul 4 - Selbstversorgung (40%): z.B. selbstständiges Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang
  • Modul 5 - Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
    oder Belastungen (20%):
    Fähigkeit der Medikamenteneinnahme, Blutzuckermessung, Umgang mit Hilfsmitteln, Arztbesuche
  • Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): z.B. selbstständge Gestaltung des Tagesablaufs, direkter Kontakt mit anderen Menschen

In den einzelnen Modulen bzw. Lebensbereichen werden für jedes erhobene Kriterium je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen Punkte vergeben, zusammengezählt und gewichtet. Denn die Module fließen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtwertung ein. Auf der Basis der erreichten Gesamtpunkte wird die pflegebedürftige Person in einen der nachfolgenden Pflegegrade eingeordnet:

Pflegegrad   Punkte
Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 90 bis 100 Punkte

Welche Leistungen stehen mir ab 2017 zu?

Laut Bundesministerium für Gesundheit werden alle Pflegebedürftigen ab 2017 mehr Leistungen seitens der Pflegeversicherung erhalten, als sie bisher bekommen haben. Die Beträge für die fünf neuen Pflegegrade werden demnach wie folgt aussehen:

  PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Geldleistung ambulant   316 € 545 € 728 € 901 €
Sachleistung ambulat oder teilstationär   689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Leistungsbetrag vollstationär 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beraten und informieren Sie gern über die anstehende Umstellung und was Sie dabei beachten müssen. Für eine Terminanfrage erreichen Sie uns unter:

03741 / 391545

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