Überforderung des Pflegebedürftigen vermeiden. Auch kleine Erfolgerlebnisse sind wichtig.
Rückenfreundliche Pflege. Achten Sie z.B. auf eine gesunde Haltung und ausreichend Abstand, nutzen Sie vorhandene Hilfsmittel.
Passen Sie die Wohnung der Pflegesituation an: wichtig sind die Erreichbarkeit von Bad und Toilette. Der Wohnraum sollte ruhig liegen und dennoch nicht gänzlich vom Alltagsleben abgeschlossen sein.
Nutzen Sie Hilfsmittel
Der Sanitärfachhandel, Sozialstationen, ambulante Dienste oder Pflegedienste bieten eine gute Hilfsmittelberatung an.
Erleichterung bieten z.B. Hilfsmittel für das Liegen und Sitzen, Lagerungs- und Bewegungshilfen, Rollstühle, Betttische, Badewanneneinsätze, Ess-& und Trinkhilfen, etc.
Hinweise zur Körperpflege
Respektieren Sie die Intimsphäre des Pflegebedürftigen.
Übernehmen Sie nur Tätigkeiten, die der Pflegebedürftige nicht mehr selbst ausführen kann und gehen Sie einfühlsam und respektvoll vor.
Schaffen Sie Wohlbefinden durch bevorzugte Hautpflegemittel, eine angenehme Wassertemperatur oder das Einhalten einer bestimmten Waschabfolge.
Gesunde Ernährung
Reichen Sie lieber fünf kleine als drei große Mahlzeiten.
Erhalten Sie dem Pflegebedürftigen den Appetit und die Freude am Essen und berücksichtigen Sie, wenn möglich, Nahrungsvorlieben.
Ausreichend Bewegung
Die gezielte Erhaltung und Förderung der Beweglichkeit ist eine der wichtigsten Vorbeugemaßnahmen gegen Folgeerkrankungen.
Durch eine aktive Pflege kann dem Fortschreiten der Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit entgegengewirkt werden.
Wo finden Sie Unterstützung?
Ambulante Dienste übernehmen Aufgaben im Bereich der häuslichen Kranken- und Altenpflege.
Teilstationäre Einrichtungen bieten eine Betreuung tagsüber an Wochentagen.
Kurzzeitpflegeeinrichtungen ermöglichen eine vorübergehende stationäre Pflege, z.B. im Falle von Verhinderungspflege.
Stationäre Einrichtungen bieten eine vollständige Versorgung und Pflege sowie kulturelle Angebote an.
Wer beteiligt sich an den Kosten?
Übernahme der Kosten für häusliche Krankenpflege durch die Krankenversicherung wenn eine Krankenhausbehandlung nicht ausführbar ist oder dadurch vermieden bzw. verkürzt werden kann.
Haushaltshilfe: Wenn die Weiterführung des Haushalts durch einen Krankenhausaufenthalt, eine Kur oder Rehabilitation nicht möglich ist Dafür muss im Haushalt ein Kind leben, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Leistungen der Pflegeversicherung für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Hinweise zur Beantragung finden Sie hier.
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